Menü

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma easydaytrips.de (nachfolgend „easydaytrips.de“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Stellung von easydaytrips.de; anzuwendende Rechtsvorschriften

easydaytrips.de erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.

Auf das Rechtsverhältnis zwischen easydaytrips.de und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit easydaytrips.de getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.

Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit easydaytrips.de anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit easydaytrips.de ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf Tagesfahrten von easydaytrips.de.

2. Vertragsschluss

Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:

Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.

Grundlage des Angebots von easydaytrips.de und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von easydaytrips.de vor.

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

Buchungen sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von easydaytrips.de zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch easydaytrips.de zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind.

Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

easydaytrips.de informiert den Kunden bei Buchung über die Abfahrtszeit.

Die gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) besagen, dass es kein Widerrufsrecht gibt, auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

Die geschuldete Leistung von easydaytrips.de besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit easydaytrips.de, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von easydaytrips.de nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit easydaytrips.de. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und easydaytrips.de vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

Die Leistungen, die Sie mit uns vereinbaren, umfassen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen. Der Fahrpreis ist bei Anmeldung gegen Aushändigung des Fahrausweises sofort bzw. vor Antritt der Fahrt zu entrichten.

Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und easydaytrips.de zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt: Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist easydaytrips.de berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.

Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht.

Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann easydaytrips.de bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang.

Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten easydaytrips.de nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit easydaytrips.de gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Für den Fall, dass Sie die vereinbarten Leistungen ohne Kündigung des Vertrages, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung, ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, obwohl easydaytrips.de zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.

easydaytrips.de hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die easydaytrips.de durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

Für den Fall, dass Sie den Vertrag mit easydaytrips.de nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen möchten, können Sie dies tun. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form, jedoch wird eine Kündigung in Textform dringend empfohlen.

Wenn Sie die Tagesfahrt stornieren möchten und dies vor dem Tag tun, an dem die Tagesfahrt stattfindet, wird easydaytrips.de ein Stornierungsentgelt i. H. v. 70 % des Gesamtpreises berechnen. Bitte beachten Sie, dass dieses Entgelt auch entsprechende Ansprüche von easydaytrips.de im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit easydaytrips.de abdeckt.

Wenn Sie bei einer Fahrt nicht erscheinen, müssen Sie den vollen Fahrpreis bezahlen. Easydaytrips.de hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die easydaytrips.de durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.

Es steht dem Kunden jedoch in jedem Fall frei, easydaytrips.de nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.

easydaytrips.de kann jedoch eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, wenn easydaytrips.de nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten.

Wenn easydaytrips.de einen solchen Anspruch geltend macht, ist easydaytrips.de verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Die vorstehenden Kündigungsregelungen lassen gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von easydaytrips.de sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

8. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn

easydaytrips.de kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger) oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren) oder geänderter für die Reise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail, Fax, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.

Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann easydaytrips.de sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von easydaytrips.de bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.

Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für easydaytrips.de führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von easydaytrips.de zu erstatten. easydaytrips.de darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

9. Haftung von easydaytrips.de; Versicherungen

easydaytrips.de haftet nicht für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, es sei denn, dass ein Schaden von easydaytrips.de vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

easydaytrips.de haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von easydaytrips.de ursächlich oder mitursächlich war.

Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

10. Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl; Ersatztermin

easydaytrips.de ist berechtigt, dem Kunden bei Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl einen Ersatztermin anzubieten. Danach kann easydaytrips.de die Reise absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall hat easydaytrips.de dem Kunden einen Ersatztermin anzubieten, der in einem angemessenen Zeitraum nach dem ursprünglich geplanten Termin liegt.

Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.

easydaytrips.de hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.

easydaytrips.de muss den Kunden über die Absage der Reise und das Angebot eines Ersatztermins unverzüglich informieren. Der Kunde hat dann das Recht, das Angebot des Reiseveranstalters anzunehmen oder abzulehnen.

Wenn der Kunde das Angebot des Reiseveranstalters ablehnt, hat er Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die tatsächlich entstandenen Kosten verlangen.

Ein Rücktritt von easydaytrips.de später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

easydaytrips.de kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von easydaytrips.de nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt easydaytrips.de, so behält easydaytrips.de den Anspruch auf den Leistungspreis; easydaytrips.de muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die easydaytrips.de aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

easydaytrips.de und die jeweiligen Leistungserbringer sind verpflichtet, die vereinbarten Reiseleistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen zu erbringen.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von easydaytrips.de und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von easydaytrips.de und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von easydaytrips.de zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

13. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

easydaytrips.de und der Kunde unterliegen ausschließlich deutschem Recht. easydaytrips.de kann nur am Sitz von easydaytrips.de verklagt werden. Für Klagen von easydaytrips.de gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von easydaytrips.de festgelegt.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und easydaytrips.de anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften, gelten die vorstehenden Bestimmungen nicht.

easydaytrips.de weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass easydaytrips.de nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für easydaytrips.de verpflichtend würde, informiert easydaytrips.de die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weist easydaytrips.de auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.